Gesetzliche Grundlagen zur Dienstunfähigkeit
Anspruch auf Ruhegehalt
Viele Beamte verlassen sich auf die Sicherheit ihres Status, ohne die gesetzlichen Regeln genau zu kennen. Entscheidend ist jedoch, ab wann überhaupt ein Anspruch auf Ruhegehalt besteht. Erst nach fünf Dienstjahren im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit greift die Versorgung. Beamte auf Widerruf oder Probe erhalten in dieser Zeit in der Regel keine Leistungen, was gerade die ersten Dienstjahre besonders kritisch macht. Zudem gibt es Unterschiede zwischen Bundes- und Landesbeamten, die jeder Betroffene kennen sollte, um seine Situation realistisch einschätzen zu können.
Neben den gesetzlichen Grundlagen spielt auch die Ausgestaltung des Versicherungsvertrags eine zentrale Rolle. Eine klare Gegenüberstellung der wichtigsten Klauseln hilft, die Unterschiede besser zu verstehen. Besonders relevant sind die echte Dienstunfähigkeitsklausel, bei der das Urteil des Dienstherrn anerkannt wird, Nachversicherungsgarantien für steigende Bedürfnisse im Karriereverlauf sowie der Verzicht auf abstrakte Verweisung. Wer diese Merkmale kennt, erkennt schnell, worauf es bei einer hochwertigen Absicherung wirklich ankommt.